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Voraussetzung Sprengstoffrecht

Voraussetzung zur Zulassung der Teilnehmer an Lehrgängen nach SprengG

Personen welche an einem Lehrgang zur Erlangung einer Erlaubnis nach § 7 bzw. § 27 Sprengstoffgesetz teilnehmen möchten, bitten wir den nachstehenden Punkte zu beachten:

1. Sie müssen das 21.Lebensjahr vollendet haben (Ausnahmen sind unter bestimmten Umständen möglich)

2.Beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Hauptwohnsitz in Thüringen) unter folgender Adresse:

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz ( TLV )
Dezernat 21 Abt.: ARBEITSSCHUTZ
z.H. Herr Helbig
Regionalinspektion Mittelthüringen
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt

Für die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind in den einzelnen Bundesländern verschiedene Behörden zuständig, welche vor Ort erfragt werden müssen! Zur schnelleren Bearbeitung für Antragsteller mit Wohnsitz in Thüringen, senden Sie Ihren Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung vorab an Fax Nr. 0361 3788 380 oder per Mail an: as-mitte@tlv.thueringen.de. Bitte nur an diese Adresse, da dieses Postfach regelmäßig bearbeitet wird. Die Anträge müssen im Original eingereicht werden.

3. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung, können Sie sich zum Lehrgang anmelden.
Senden Sie uns hierzu eine Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung per Mail oder Post zu.

Achtung ! Durch die derzeit teilweise lange Bearbeitungszeit der örtlichen Polizeibehörden, sollte die Unbedenklichkeitsbescheinigung wenigstens 12 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden. (Früher ist besser)
Mit dem Antrag auf Unbedenklichkeit, ist gleichzeitig eine Kopie des Personalausweises einzureichen !! Durch die strengeren Vorschriften des Sprengstoffrechts ist dies unumgänglich.

Die Anträge sind auf dem Link "Anträge " hinterlegt. Sollte sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn in Ihrem Besitz befinden , bitten wir um telefonische Rücksprache und Ummeldung auf einen Folgelehrgang.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig !!!

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