Verlängerung der Erlaubnis - sprenggesetz.de

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Verlängerung der Erlaubnis nach Sprengstoffgesetz §7 oder §27 in Thüringen
Im gesamten Bundesgebiet sind alle Erlaubnisse nach Sprengstoffgesetz 5Jahre nach Austellung/Verlängerung gültig!

Verlängerungstermine im Blick behalten! Bei Terminüberschreitung wird die Erlaubnis ungültig und es müsste erneut ein Lehrgang besucht werden!

Im Bundesland Thüringen ist es möglich die Originalausfertigung der Erlaubnis erst 14 Tage vor Ablaufdatum zur Verlängerung an das TLV  zu senden, für den Fall dass Diese noch zum Erwerb/Transport von eintragungspflichtigen Stoffen benötigt wird.

Hierbei muss folgendes zwingend beachtet werden:

Kopie der Seiten mit der Erlaubnisnummer, des Erlaubnisinhabers sowie der Lieferbescheingigung seit Austellung/ letzter Verlängerung.
Diese Kopien sind mit der Einreichung des Antrages auf Verlängerung mindestens 12 Wochen vor Ablauf der Erlaubnis schriftlich an das TLV zur Bearbeitung zu senden.
Dessweiteren eine Personalausweiskopie und die Bedürfnisbescheinigung des Vereins.


In den übrigen Bundesländern ist die Verlängerung bei den dafür zuständigen Behörden und nach deren Vorgaben zu beantragen!
Informieren Sie Sich bitte rechtzeitig!
                                       


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