Hauptmenü:
Die Lehrgangsträger befassen sich ehrenamtlich mit Ballistik, dem Wiederladen von Munition dem Vorderladerschießen und Böllerschießen. In der Arbeitsgruppe Ballistik und Wiederladen (AGBW) entwickeln und stellen wir Spezialmunition für Handfeuerwaffen her. Desweiteren erstellen wir ballistische Gutachten und führen staatlich anerkannte Lehrgänge nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz für den Erwerb der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach §7 bzw. §27 SprengG durch.
Unsere Lehrgänge werden für Vereine und auch Einzelpersonen deutschlandweit angeboten.
Lehrgänge können ab 8 Teilnehmern durchgeführt werden !
Lehrgänge ab 10 Teilnehmern werden auch vor Ort durchgeführt.
Voraussetzung !!! : Es müssen zugelassene Schiessanlagen in der Nähe befindlich sein.
Zu den o.g. Lehrgängen nach SprengG werden auch waffenrechtliche Ausbildungen
durchgeführt.
Hierzu gehören:
Staatliche Waffensachkunde,Waffensachkunde nach Thüringer Schützenbund und
Lehrgänge zur Schieß-
Auffrischungsvorträge / Schulungen für Schieß-
nach WaffG und SprengG